Erhaltung der historischen Bauten und Dorfquartiere
25. November 2013
Im Interpellationstext zeigt sich Kantonsrat Peter Steinegger erstaunt darüber, wie Bauten vom zuständigen Amt für Denkmalpflege als architekturhistorisch relevant beurteilt werden und andere mindestens ebenso wertvolle Bauten nicht berücksichtigt werden. Er verweist auf ein Beispiel aus Schwyz, wo bei einem im Jahr 1298 erstellten Haus umfangreiche denkmalpflegerische Abklärungen gemacht werden. Gleichzeitig aber zwei Häuser aus der gleichen Zeit mit mindestens gleich hohem architekturhistorischem Wert im Dorfbach voraussichtlich abgerissen werden. Für Steinegger soll die wertvolle Bausubstanz erhalten bleiben, jedoch muss für die Liegenschaftsbesitzer eine Planungssicherheit vorhanden sein. Dazu muss die architekturhistorisch bedeutsame Bausubstanz frühzeitig erkannt werden. Steinegger wünscht sich vom zuständigen Amt eine verbesserte Vorgehensweise. Mit seiner Interpellation fragt er, wann die letzte Überarbeitung des kantonalen Inventars der geschützten und schützenswerten Bauten (KIGBO) erfolgt ist. Er will wissen, welche Erfassungskriterien und welche Beurteilungskriterien zugrunde liegen. Auch erkundigt sich Steinegger, ob eine flächendeckende Erfassung der wichtigsten Bauten der vergangenen 700 Jahre erfolgt ist. Steinegger lädt die Regierung ein, in eine Art Positivplanung überzugehen, mit der der Erhalt besonders schützenswerter Objekte finanziell gefördert werden kann.
Zum Wortlaut der Interpellation