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Verschwinden Schulreisen, Klassenlager und Exkursionen?

31. Januar 2018

Mit Erstaunen nimmt die JCVP Kanton Schwyz das Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 (2C 206/2016) zur Kenntnis. Demgemäss dürfen Eltern nur noch mit einer Kostenbeteiligung für obligatorische Schulreisen, Exkursionen sowie Klassenlager von maximal 16 Franken pro Tag beansprucht werden. Damit sind in Zukunft viele dieser Veranstaltungen aus finanzieller Sicht für Schulen nicht mehr zu bewerkstelligen. Dabei tragen sie wesentlich zur sozialen und kulturellen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern bei. Deshalb fordert die JCVP den Kanton und die Gemeinden auf, mit den notwendigen Massnahmen umgehend auf diesen bundesgerichtlichen Entscheid zu reagieren.
Verfassungsmässiger Anspruch auf unentgeltlichen Schulunterricht
Gemäss Art. 19 BV hat jedes Kind und jede(r) Jugendliche bis und mit Sekundarstufe I Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hält zudem fest, dass Eltern nur dann Beiträge an die Kosten für Verpflegung sowie für Transport und Unterkunft in Klassenlagern und Exkursionen zahlen müssen, wenn «solche Veranstaltungen zum notwendigen Grundschulunterricht gehören». Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an Exkursionen und Lagern, so fallen diesbezügliche Aufwendungen in den Bereich der notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck dienenden Mittel. Aus Art. 19 BV und aktueller Rechtsprechung folgt indes der Anspruch auf eine unentgeltliche Leistung.
Sicherstellung von staatlicher Unterstützung
Infolge des genannten bundesgerichtlichen Entscheids kann in Zukunft nur noch ein maximaler Beitrag von 16 Franken pro Kind bzw. Jugendliche(n) pro Tag von den Schulen für obligatorische Schulreisen, Exkursionen sowie Klassenlager erhoben werden. Gemäss JCVP Präsident und Kantonsrat Dominik Blunschy «ist mit einem Beitrag von 16 Franken pro Kind die Durchführung vieler solcher Anlässe aus finanzieller Sicht nicht mehr möglich und braucht daher staatliche Unterstützung.» Blunschy plädiert: «Gerade für die Entwicklung sozialer und kultureller Kompetenzen ist die Durchführung genannter Veranstaltungen unabdingbar».
Das Bundesgericht erwähnt weiter, «dass für Angebote, welche die Schule nicht im Rahmen des ordentlichen Unterrichts erbringt, es grundsätzlich möglich wäre, höhere Beiträge zu verlangen. Dies würde aber voraussetzen, dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage gemäss den abgaberechtlichen Grundsätzen besteht.» (E. 3.1.4.). Es wäre also zu prüfen, ob diese gesetzliche Grundlage im Kanton Schwyz ausreichend vorhanden ist, damit solche Veranstaltungen in Zukunft nicht gestrichen werden.
Postulat eingereicht
Um die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen und auch in Zukunft sicherzustellen, dass Schulreisen, Exkursionen und Klassenlager wie in ihren bisherigen Formen weitergeführt werden können, hat KR Dominik Blunschy (CVP Schwyz) ein Postulat eingereicht, welches den Regierungsrat auffordert, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu unterbreiten.
Auch die JCVP fordert vor diesem Hintergrund den Kanton und die Gemeinden auf, notwendige Massnahmen zur zukünftigen Sicherstellung von obligatorischen Schulreisen, Exkursionen sowie Klassenlager und Projektwochen zu treffen.
Zum Wortlaut des Postulats

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