Über das Ziel hinausgeschossen
1. Oktober 2018
Grenzwerte bei der Kontrolle
Die CVP will einen Grenzwert von CHF 10‘000 bzw. 5‘000 einführen. Erst ab diesem Grenzwert sollen Budgets eingereicht und kontrolliert werden müssen. «Viele Abstimmungs- und Wahlkämpfe erfolgen gänzlich ohne finanzielle Mittel oder mit einem geringen finanziellen Aufwand für einen Flyer etc. im Betrag von wenigen hundert Franken“, so der Fraktionspräsident der CVP, Matthias Kessler. „Unterhalb des Grenzwerts ist die Eingabe der Budgets weder sinnvoll, noch der Aufwand gerechtfertigt“, so Kessler. Dabei geht es nicht nur um den Verwaltungsaufwand des Kantons und der Kommunen, sondern vor allem auch um den Aufwand der Organisationen und Parteien. „Wird der bürokratische Aufwand unnötig erhöht, leidet die Arbeit der Organisationen und mithin der Parteien, was zu einer Schwächung der Demokratie führt, was gerade nicht die Idee der Initiative war“, so Kessler.“
Datenschutz
Die Herausgabepflicht von zusätzlichen Daten hat strengen Richtlinien zu unterliegen. „Im Sinne des Datenschutzes und der Rechtssicherheit muss klar festgelegt werden, welche Unterlagen die Prüfstellen von den Parteien verlangen dürfen bzw. welche Unterlagen nicht herausgegeben werden müssen“, fordert Kantonsrätin Pia Isler. Je nach Partei und nach Zusammensetzung der Prüfstelle könnte die Herausgabepflicht der Unterlagen politisch motiviert sein. Aus Datenschutzgründen sollen die Register über die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen, Parteispenden sowie Interessenbindungen lediglich physisch einsehbar sein und nicht auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde publiziert werden. „Insbesondere im Register über die Parteispenden sind sehr sensible Daten enthalten, die nach einer gewissen Zeit nicht mehr online abrufbar sein dürfen», so die Kantonsrätin Andrea Fehr. Die Verantwortung über ein zentrales elektronisches Register soll zwingend beim Kanton sein, damit der Kontrollaufwand minimiert wird.
Wilde Listen
„Die CVP sieht nicht ein, weshalb wilde Listen nicht mehr möglich sein sollten. Wenn die Bevölkerung einen wilden Kandidaten wählen will, dann soll es das tun können. Alles andere wäre eine krasse Einschränkung der demokratischen Rechte,“ so Kantonsrat Dr. Roger Brändli.
Zum Wortlaut der Vernehmlassungsantwort der CVP über das Transparenzgesetz