Keine Verlängerung der Ausgabenbremse
12. Dezember 2017 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 11. Dezember 2017 zur Dezembersession des Schwyzer Kantonsrates
Die CVP-Fraktion sagt Ja zum Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021. Sie wird in der Dezembersession aber verlangen, dass alle kantonalen Steuerfüsse zumindest die NFA-Kosten decken. Deshalb ist bei den juristischen Personen ein Steuerfuss von 180 Prozent einer Einheit erforderlich. Die CVP lehnt eine Verlängerung des qualifizierten Mehrs von mindestens 60 Stimmen bei Ausgabenbeschlüssen ab; mit den Vorgaben zur neuen Rechnungslegung sind die Rahmenbedingungen gesetzt, die eine solche Massnahme überflüssig machen.
cvp. Der Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 ist das gewichtigste Traktandum der Dezembersession. Die CVP freut sich, dass der Staatshaushalt bereits bei der Budgetierung langsam wieder ins Lot findet. Die Revision des Steuergesetzes 2015 zeigt Wirkung. Allerdings können sich Regierung und Parlament nicht ausruhen. Die Kostensteigerungen in den Bereichen Sozialversicherungen, Soziales und Gesundheit halten an. Die NFA-Beiträge werden auch nicht kleiner. Die Aussichten über das Jahr 2019 hinaus sind denn auch schon wieder getrübt. Es gilt weiterhin auf der Ausgaben- wie der Einnahmenseite genau hinzuschauen.
An einem Grundsatz will die CVP-Fraktion weiterhin festhalten: Die Steuerfüsse sind so anzusetzen, dass keine „Untermargigkeit“ entsteht, also die Steuererträge mindestens gleich hoch sind, wie die Beiträge, welche im Rahmen des NFA nach Bern zu schicken sind. Bei den juristischen Personen ist dies noch nicht gegeben. Wir zahlen nach wie vor mehr als wie einnehmen. Die juristischen Personen werden somit subventioniert, was nicht weiter angehen kann. Die Regierung will – anders als vor einem Jahr – auf eine Anpassung verzichten, vor allem deshalb, weil die Unternehmenssteuerreform („Steuervorlage 17“) auf nationaler Ebene ansteht. Es bleibt jedoch weiterhin unklar, auf wann die „Steuervorlage 17“ umgesetzt wird. Deshalb verlangt die CVP-Fraktion einen „kostendeckenden“ Steuerfuss von 180 Prozent einer Einheit.
Streichung der Schwankungsreserve
Unbestritten ist für die CVP die Streichung der gesetzlichen Vorgaben zur Bildung einer Schwankungsreserve. War das Instrument schon bei seiner Einführung in den Reihen der CVP nicht unbestritten, hat sich mittlerweile gezeigt, dass wir uns gesetzgeberisch selber einen Pferdefuss setzen und mit der Verpflichtung die Sanierung des Staatshaushaltes nicht vereinfachen. Die neuen Vorgaben zur Rechnungslegung im Rahmen von HRM 2 fordern die öffentliche Hand zum Ausgleich des Haushalts innert nützlicher Frist. Damit sind auch Leitplanken für die Reservebildung gesetzt.
Ausgabenbremse: Keine Selbstdisziplinierung auf Vorrat
Die neue Rechnungslegung ist auch einer der Hauptgründe dafür, weshalb der Kantonsrat auf die mit der Schwankungsreserve eingeführte Ausgabenbremse verzichten kann. Es gibt aber auch politische Gründe. Ausgabenbeschlüsse benötigen im Schwyzer Kantonsrat eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 60 Stimmen. Dies ist eine unnötige Einschränkung des Parlaments. Der Kantonsrat soll in jedem einzelnen Fall selber entscheiden, d.h. selber die Verantwortung übernehmen, ob eine Aufgabe angebracht ist oder nicht. Eine Selbstdisziplinierung auf Vorrat ist nicht nötig. Die Ausgabenbremse hat seit ihrer Einführung auch nur in wenigen Fällen wirklich eine Rolle gespielt. Die CVP ist klar gegen eine Verlängerung.
Der Leistungsauftrag und der Globalkredit für die Pädagogische Hochschule Schwyz für die Jahre 2018 und 2019 werden von der CVP unterstützt. Die PH Schwyz ist fachlich und betrieblich erfolgreich unterwegs. Sie erfüllt die an sie gestellten Forderungen. Die Ausbildung der Lehrpersonen ist bedarfsorientiert auf den Schwyzer Markt ausgerichtet. Auch im Weiterbildungsbereich ist die PH Schwyz gefordert – und bringt ihre Leistung.