Ja zur Revision des Waldgesetzes
3. Februar 2020
Ja zur Revision des Waldgesetzes
CVP. Die CVP-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 5. Februar 2020 beraten. Die Anpassungen im Waldgesetz sind schon lange überfällig. Die Forderung nach einer konsequenten Auslagerung von Leistungen in die Privatwirtschaft ist ein altes Anliegen der CVP. Die von der KESB bei den Gemeinden verursachten Kosten sind teilweise dem Kanton zu überbinden. Denn die Gemeinden können diese Kosten nicht beeinflussen. Die Ersatzabgabe beim ärztlichen Notfalldienst ist zu senken, weil die bisherige Abgabe die Kasse überfüllt und einen Fehlanreiz verursacht. Die Schwyzer Landwirtschaft hat sich in letzten 10 Jahren dem veränderten Marktumfeld ungenügend angepasst. Eine angepasste Strategie mit konkreten Massnahmen ist angezeigt. Zur Verringerung der Lohn- und Statusdifferenzen zwischen Frauen und Männern sollte die kantonale Verwaltung als Vorbild durchgehend Teilzeitstellen auch in kleineren Pensen anbieten.
Ja zum Waldgesetz. Die CVP Fraktion begrüsst die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes. Hauptpunkt ist die Pflicht des Kantons zur Leistungsübertragung an geeignete Dritte. Hier handelt es ich um ein altes Anliegen der CVP, welches nun endlich umgesetzt werden kann. Die Definition der geeigneten Dritten ergibt sich aus dem erläuternden Bericht vom 27. August 2019. Die Beschränkung der Auslagerung von Projektierung und Bauleitung auf Vorhaben mit einer öffentlichen Finanzierung von unter 75 % ist mit dieser Neuregelung nicht mehr zulässig.
Fairer Kostenverteiler für Restkosten bei Massnahmen der KESB. Die Kosten für die von der KESB angeordneten Massnahmen wirken sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Gemeinden aus. Bei kleinen Gemeinden wirft unter Umständen nur schon ein Fall das Budget über den Haufen, und in grösseren Gemeinden mit tiefem Steuersubstrat und günstigem Wohnraum ist das Problem auch ungleich grösser als in Gemeinden mit wenig günstigem Wohnraum. Angesichts der Niederlassungsfreiheit können hier die jeweiligen Gemeinden selber nicht wirklich steuern und die Kosten beeinflussen. Kommt hinzu, dass die KESB allein über die Massnahmen entscheidet. Die Gemeinde hat keinerlei Mitspracherecht. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Kanton einen Teil der Kosten trägt und die Kosten so indirekt über alle Gemeinwesen verteilt werden. Die Motion ist deshalb als Motion erheblich zu erklären.
Ersatzabgabe ärztlicher Notfalldienst. Die aktuelle Ersatzabgabe von Franken 8’000 ist – entgegen der Darstellung des Regierungsrates – deutlich überhöht und führt zur Kumulation von gebundenen Mitteln bei den Notfalldienstkreisen. Es sollen nur Mittel eingezogen werden, welche für die Organisation des Notfalldienstes auch tatsächlich notwendig sind. Kommt hinzu, dass bei hohen Abgaben vermehrt auch Spezialärzte mit wenig Erfahrung im Notfallbereich den Notfalldienst übernehmen, was zu unnötigen Spitaleinweisungen und damit zu höheren Gesundheitskosten führt. Die Sachlage ist noch genauer zu klären, weshalb ein Postulat genügt und die Motion dementsprechend in ein Postulat umzuwandeln ist.
Anpassung kantonale Strategie für die Schwyzer Landwirtschaft. Die Schwyzer Landwirtschaft hat sich im Vergleich zu anderen Kantonen in den letzten 10 Jahren nicht oder nur negativ entwickelt. Die Strategie 2011 ist zu überarbeiten und konkrete Massnahmen sollten in die Wege geleitet werden. Dazu sollte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Beratung, der Treuhandwesens, der Verbände und der Verwaltung, eingesetzt werden. «Den Erfolg eines Landwirtschaftsbetriebs macht im Wesentlichen die Fähigkeit des Betriebsleiters aus. Deshalb ist schwergewichtig im Bereich der Ausbildung und der Beratung zu optimieren», sagt Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau. Auch sollten finanzielle Anreize für Innovationen geschaffen werden.
Lohn- und Statusdifferenzen Frauen und Männer in der kantonalen Verwaltung. Es muss festgestellt werden, dass auch in der kantonalen Verwaltung Lohn- und Statusdifferenzen zwischen Mann und Frau bestehen. Diese sind vor allem auf die kürzere Verweildauer zurückzuführen, was wiederum zumindest teilweise auf die Unvereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung zurückzuführen ist. «Es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, dass der Kanton Schwyz durchgehend Teilzeitstellen auch in kleineren Pensen anbietet, und dass gleichzeitig im näheren Umfeld der Arbeitsstätten genügend Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in kantonalen Ämtern möglich ist» sagt Kantonsrat Matthias Kessler, Brunnen, Fraktionspräsident der CVP.
Weitere Auskunft erteilen:
Kantonsrat Matthias Kessler, Fraktionspräsident, [email protected]; Tel. 079 321 84 10
Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident der CVP des Kantons Schwyz, [email protected];
Tel. 041 811 88 66