Z’Chalb gmacht
6. Juni 2017
Im «Bote» vom 22. April wurde über das Verbot des Veterinärdienstes der Urkantone betreffend das Anbinden von Kälbern bei Viehauktionen berichtet. Als normaler Mensch fragt man sich schon, mit welchen Lappalien sich hier die Verwaltung Arbeit beschafft. Als ob es für das Kalb etwas anträfe, wenn es ein einziges Mal drei vier Stunden angebunden ist! Zuhause auf dem Hof ist ja das freie Herumlaufen gesetzlich gewährleistet. «So ne Seich!» sagt man sich hier spontan!
Das Beispiel zeigt, wie erschreckend weit die öffentliche Verwaltung in Einzelfällen von ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Dienstleistung an der Gesellschaft (französisch: Administration) abkommen kann. Es ist die hohe Kunst der Verwaltung, die Gesetze im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auszulegen und ihre Anliegen und Vorhaben grundsätzlich zu ermöglichen. Und nicht, sie unnötig zu behindern. Diese Verwaltungskultur ist leider weitgehend verloren gegangen, zugunsten einer Praxis des zuweilen fast krankhaften Strebens nach Übererfüllung der Gesetze. Löbliche Ausnahmen ausdrücklich ausgenommen, denn nach wie vor hat die kantonale Verwaltung insgesamt einen sehr guten Ruf. Solche Irrlichter wie diese Kälbergeschichte sollten von den zuständigen Departementsvorsteher/innen bereinigt werden. Nicht umsonst heissen sie «Regierungs»-Räte und nicht umsonst hat man in der neuen Kantonsverfassung auf eine Ombudstelle verzichtet. In diesem Sinne zum Kälber-Problem, die Bitte an Veterinärdienst: Lasst die Bauern gewähren an den Auktionen. Es wird Euch deshalb niemand köpfen. Und die Chälbeli werden das Anbinden an den Auktionen weiterhin wie bisher garantiert schadlos überstehen.