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Gesetzgebung im Interesse der Sache

28. Mai 2018

Anlässlich der Mai-Session des Kantonsrates dürfte wohl nur bei der Genehmigung des Jahresberichts der Schwyzer Kantonalbank mehr oder minder Einigkeit zwischen den Fraktionen herrschen. Die CVP hat mit Freude vom positiven Geschäftsverlauf 2017 Kenntnis genommen. Der SZKB ist es in einem schwierigen Umfeld gelungen, Rekordwerte vorzulegen. Die Zuweisungen an den Kanton Schwyz fallen mit 51,18 Mio. Fr. so hoch wie noch nie aus. Der Führungsriege um Dr. Peter Hilfiker und Bankpräsident Kuno Kennel sowie allen Mitarbeitenden ist für ihren grossen Einsatz, der der Schwyzer Bevölkerung und dem Kanton Schwyz zugutekommt, herzlich zu danken.
FHG: Linear abschreiben
Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) für die Bezirke und Gemeinden ist aufgrund des neuen Rechnungslegungsmodells HRM 2 nötig. Zugleich sind verschiedene „Knackpunkte“ wie die Abschreibungsmethodik oder die Frage der zusätzlichen Abschreibungen, die in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben, zu klären respektive zu bereinigen. Für die CVP ist die nun erarbeitete Vorlage stimmig und nimmt auch die meisten Anliegen der Bezirke und Gemeinden auf. In der weiterhin umstrittenen Frage der Abschreibungsmethodik steht die CVP für die lineare Abschreibung ein.
Strassengesetz: Keine saubere Alternative zur Vorteilsabgabe absehbar
Der Kantonsrat wird am Mittwoch auch über die Zukunft der Vorteilsabgabe zu befinden haben. Die CVP sieht nach eingehender Prüfung keinen Vorteil in deren Abschaffung. Nach anfänglichen „Kinderkrankheiten“ hat sich das System zur Entschädigung von Sondervorteilen (Einfahrt / Näherbaurecht) entlang von Kantonsstrassen bewährt – auch dank verwaltungsgerichtlicher Klärung. Es führt im Alltag zu keinen Schwierigkeiten mehr. Mit der Abschaffung der gesetzlichen Grundlage für die Vorteilsabgabe würden zudem die in einer Mehrheit der Gemeinden existierenden Regelungen hinfällig. Da das Bundesrecht eine Abgeltung der Sondervorteile verlangt, ist eine andere Lösung zu finden. Der „Gebührenweg“ existierte vor der Vorteilsabgabe. Aus Sicht der CVP ist diese keine saubere Alternative. Darum sagt die CVP wie der Regierungsrat Nein zur Änderung des Strassengesetzes.
Bildungsstrategie als Richtschnur
Der Regierungsrat hat mit der überarbeiteten Bildungsstrategie 2025 Schwerpunkte und Ziele definiert, die er in den kommenden Jahren erreichen will. Auch wenn diese nicht alle in derselben Schärfe und Tiefe gefasst sind, haben Politik und Bevölkerung eine Richtschnur, wo es durchgehen soll. Die CVP wird von der angepassten Bildungsstrategie 2025 positiv Kenntnis nehmen. Zustimmen wird die CVP auch der Sanierung des Teilstücks der Ibergereggstrasse zwischen Stalden und Windstock. Die Unterhaltskosten nehmen laufend zu, Handlungsbedarf besteht. Zugleich sind die Bedingungen für den Umfang der Sanierung klar – ein „Wunsch-„ oder Verbesserungsprogramm zum Beispiel hinsichtlich Velostreifen usw. ist gar nicht möglich.
Feiertage belassen, wie sie sind
Keinen Handlungsbedarf sieht die CVP hinsichtlich der Motionen bezüglich Anpassungen bei den kantonalen Feiertagen. Der 24. Dezember ist in keinem Kanton ein Feiertag. Die Umwandlung des Joseftags von einem Feiertag in einen gesetzlich anerkannten öffentlichen Ruhetag würde vorab die Arbeitnehmenden im Detailhandel treffen. Die CVP wird in beiden Fällen grossmehrheitlich der Linie der Regierung folgen und die Vorstösse ablehnen.
Ebenfalls grossmehrheitlich wird die CVP das Postulat betr. Verfahrensbeschleunigung bei Einsprachen ablehnen. Das zweistufige Schwyzer Verfahren hat viele Vorteile, auf welche die CVP nicht verzichten will.
Zum Download des Fraktionsberichtes

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