Ja zur Bundeskompetenz für Velowege, Nein zu den radikalen Agrar-Initiativen
23. September 2018
Ja zur Bundeskompetenz für Velowege
Mit der Neufassung des Artikel 88 der Bundesverfassung erhält der Bund bei den Velowegen die gleiche Kompetenz wie bei den Fuss- und Wanderwegen, nämlich die Möglichkeit zur Festlegung der Grundsätze, die Unterstützungsmöglichkeit und die Möglichkeit der Koordination. Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Velowege bleiben aber nach wie vor Sache der Kantone und Gemeinden. Kantonen und Gemeinden werden keine neuen Aufgaben übertragen. Die CVP setzt sich für die freie Wahl des Verkehrsmittels ein: jede und jeder von uns soll selbst entscheiden können, welches Transportmittel er oder sie in welcher Situation benutzen möchte. Der Bundesbeschluss unterstützt Kantone, Städte und Gemeinden bei der Planung von Velowegnetzen. Das führt zu einer besseren Infrastruktur für Velofahrer/innen und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Nein zu den radikalen Agrar-Initiativen
Volk und Stände haben den bei den Lebensmitteln vorgeschlagenen massiven Eingriffen in die freie Marktwirtschaft und der Aufgleisung einer Planwirtschaft eine klare Absage erteilt. Beide Initiativen hatten markante Nachteile. Die Wahlfreiheit der Konsumenten wäre eingeschränkt worden. Die Preise wären gestiegen. Die Freihandelsabkommen hätten nicht mehr eingehalten werden können. Die CVP wird sich weiterhin für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Landwirtschaftspolitik einsetzen. Die CVP anerkennt die grosse Leistung, welche die Schweizer Bauernfamilien für unser Land und unsere Bevölkerung erbringen.
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