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Kantonshaushalt ausgleichen, Steuerattraktivität behalten und Disparität unter den Gemeinden verkleinern: CVP fordert Steuergesetzrevision bei gleichzeitiger Neuorganisation des Innerkantonalen Finanzausgleichs und Mitfinanzierung des NFA durch ressourcenstarke Gemeinden und Bezirke

21. Februar 2017

Die Finanzprobleme des Kantons Schwyz sind trotz besserem Abschluss 2016 nicht vom Tisch. Zugleich bleibt die Steuerdisparität zwischen den Gemeinden gross. Die CVP des Kantons Schwyz ist überzeugt, dass Schwyz über genügend Ressourcenpotential zur Finanzierung der Staatsaufgaben verfügt – auf die Verteilung bei Kanton, Bezirken und Gemeinden kommt es an. Acht Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus der CVP-Fraktion fordern deshalb die Regierung in zwei Postulaten auf, eine Steuergesetzrevision an die Hand zu nehmen und gleichzeitig den Innerkantonalen Finanzausgleich neu aufzugleisen, um die grossen steuerlichen Differenzen zwischen den Gemeinden zu verkleinern. Dabei soll die Regierung auch eine NFA-Mitfinanzierung durch die Gemeinden und Bezirke prüfen, z.B. mittels eines Kantonssteuerfusszuschlag für finanzstarke Gemeinden. Die CVP ist überzeugt davon, dass der Kanton Schwyz, seine Bezirke und Gemeinden auch nach den nötigen Justierungen steuerliche Attraktivität behalten können.
cvp. Nach der Ablehnung der Flat Rate Tax im September 2016 hat die CVP einen Marschhalt, eine Auslegeordnung und die Erarbeitung einer Strategie gefordert, bevor die nächste – nötige – Steuergesetzrevision an die Hand genommen wird. Von Seiten des Regierungsrates wurde darauf verwiesen, dass man sich zuerst auf die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III auf kantonaler Ebene konzentrieren wolle. Mit dem Nein des Bürgers vom 12. Februar ist diese Umsetzung in weite Ferne gerückt. Zugleich hat eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die beiden kantonalen SP-Initiativen abgelehnt. Die Forderung der SP, eine Entlastung der unteren Einkommen zu erreichen, fand aber bis weit ins bürgerliche Lager hinein Zustimmung. Auch die CVP hat schon vor dem Abstimmungssonntag klargemacht, dass wir hier gefordert sind. In Politkreisen wie auch in den Zeitungs- und Leserbriefspalten wird immer wieder darauf hingewiesen, dass wir neben der Sanierung des Kantonshaushaltes vor einer weiteren grossen Herausforderung stehen: Die Differenzen in der steuerlichen Belastung sind zwischen den Gemeinden/Bezirken gross. Die Bewohner von Einsiedeln bezahlen auf Gemeinde und Bezirksstufe drei Mal mehr Steuern als die Bewohner in Wollerau. „Wer das Gesetzgebungsprogramm des Regierungsrates studiert, stellt fest, dass für die Jahre 2017 und 2018 nicht vorgesehen ist, im Steuerbereich etwas zu unternehmen“, so CVP-Präsident Bruno Beeler. Er ist aber überzeugt, dass die weiterhin bestehenden Herausforderungen jetzt vertieft angegangen werden müssen. „Nicht zuletzt auch deshalb, weil wir trotz voraussichtlich gutem Abschluss 2016 beim Kanton weiterhin in einzelnen Steuerkategorien – so vor allem bei den juristischen Personen – nicht oder nur knapp über die Margen verfügen, um die NFA-Kosten zu bezahlen.“ Und es ist ein erklärtes Ziel der Regierung, den Kantonssteuerfuss wieder zu senken. Für die CVP darf der Marschhalt nun nicht zur Denkpause werden.
„Was mag es leiden?“ als Wegweiser  Die CVP ist überzeugt davon, dass der Kanton Schwyz über genügend Ressourcenpotential verfügt, um seine Aufgaben auf kantonaler, auf Bezirks- und Gemeindeebene zu erfüllen. Deshalb haben acht Kantonsrätinnen und Kantonsräte der CVP und GLP heute zwei Postulate eingereicht, die den Regierungsrat auffordern, eine Steuergesetzrevision und eine Neuorganisation des Innerkantonalen Finanzausgleichs an die Hand zu nehmen. Aktuell verbleiben dem Kanton nach Abzug des NFA-Beitrags weniger finanzielle Mittel pro Einwohner als in jedem anderen Kanton der Schweiz. „Unser aller Ziel muss es sein, unser vorhandenes Potential, aber auch die Lasten zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden besser zu verteilen“, so CVP-Präsident Bruno Beeler. „Nur so können wir den Kantonshaushalt ausgleichen und die Steuerdisparität unter den Gemeinden verkleinern. Dabei muss es uns gelingen, als Kanton wie auch in denjenigen Gemeinden, die für den wirtschaftlichen Erfolg des Kantons Schwyz wichtig sind, steuerlich attraktiv zu bleiben.“
NFA-Beteiligung, Ausgleichstopf und Abschöpfungszuschlag werden zur Diskussion gestellt Mit dem Postulat „Neuorganisation des Finanzausgleichs“ fordert die CVP die Regierung auf, eine NFAMitfinanzierung durch die ressourcenstarken Gemeinden und Bezirke zu prüfen. Ebenso kann sich die CVP vorstellen, dass für den Innerkantonalen Finanzausgleich und die NFA-Mitfinanzierung ein Ausgleichstopf geschaffen wird. „Zentrale Prämisse dabei ist, dass die Belastung für die Geber-Gemeinden längerfristig tragbar und berechenbar sein muss“, so Kantonsrätin Irène May.  Dabei sind nach Ansicht der CVP Varianten zu prüfen. Eine Variante könnte die bisher schweizweit noch nie diskutierte Erhebung eines Kantonssteuerfusszuschlages sein. „Wir fordern den Regierungsrat auf zu prüfen, ob neben eines einheitlichen Kantonssteuerfusses, welcher für alle Gemeinden gilt, in den steuerkraftstarken Bezirken und Gemeinden ein separater Abschöpfungszuschlag erhoben werden soll“, so Irène May. Der Kantonssteuerfusszuschlag würde zur Direktfinanzierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs und zur allfälligen Mitfinanzierung des NFA-Anteils verwendet und jährlich aufgrund des Ressourcenpotentials neu errechnet. Liegt dieses pro Gemeinde oder Bezirk über dem Schweizerdurchschnitt, würde direkt bei deren Einwohnern ein Abschöpfungszuschlag erhoben. Die Gemeinden und Bezirke würden in diesem Fall keine Zahlungen an den Innerkantonalen Finanzausgleich mehr leisten und müssten mit ihren Steuereinnahmen nur noch ihren eigenen Gemeindehaushalt finanzieren. Die Steuerdisparität würde sich verkleinern. Dies immer unter Berücksichtigung der Prämisse, dass die Steuerattraktivität erhalten werden soll.
Ausgewogene Steuergesetzrevision zur baldigen Senkung des Kantonssteuerfusses Die CVP fordert zudem den Regierungsrat auf, dem Parlament auf der Basis einer Steuerstrategie eine ausgewogene Steuergesetzrevision zu präsentieren, mit dem Ziel, Mehreinnahmen zu generieren, welche es dem Kanton Schwyz erlauben, den derzeitigen Steuerfuss von 170 Prozent zu senken. In der Revision enthalten sein sollten die im Rahmen der gescheiterten Revision nicht bzw. kaum umstrittenen Teile, nämlich: die Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen, die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer sowie eine im Vergleich zur gescheiterten Vorlage moderatere Erhöhung der Vermögensteuer. Dazu sollten der Steuertarif für die Gemeinden und Bezirke sowie der Kantonssteuertarif unter Entlastung der untersten Einkommen angemessen angepasst werden. „Wir können nur an eine Senkung des Kantonssteuerfusses sowie eine Entlastung der untersten Einkommen denken, wenn wir auf kantonaler Ebene Mehreinnahmen generieren – oder den Kantonshaushalt durch eine NFA-Mitbeteiligung der Gemeinden und Bezirke sowie weitere Sparmassnahmen entlasten“, so Kantonsrat Andreas Meyerhans, Mitglied der Staatswirtschaftskommission.
Agieren statt reagieren Für Bruno Beeler ist klar: «Mit der Steuergesetzrevision, der Mitbeteiligung der Gemeinden und Bezirke am NFA sowie den Ideen eines Ausgleichstopfs sowie des Abschöpfungszuschlags wirft die CVP mehrere grosse ‚Knochen‘ in die politische Diskussion. Wir machen dies aus der Überzeugung heraus, dass wir nun agieren müssen, weil Regierungsrat und Kantonsrat bald durch Initiativen oder andere politische Mittel zum Reagieren veranlasst sein könnten. Es muss möglich sein, allen drei Staatsebenen angemessen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Aufgaben ohne strukturelles Defizit erfüllen können – und der Kanton wie die Gemeinden weiterhin steuerattraktiv bleiben. Wir müssen endlich Ausgewogenheit, Stabilität, Verlässlichkeit und Ruhe in das Schwyzer Steuersystem und in den Innerkantonalen Finanzausgleich bringen.»
Zum Wortlaut des Postulats «Neuorganisation des Finanzausgleichs im Kanton Schwyz – auf die Verteilung kommt es an»
Zum Wortlaut des Postulats «Steuergesetzrevision an die Hand nehmen»
Zum Download der Medienmitteilung

 
 
 
 
 
 

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