Machtmissbrauch beenden
27. September 2017
Mit einem Leserbrief wettert der SVP-Kantonalpräsident über die angebliche Unsitte, dass gegen verlorene Abstimmungen die Gerichte angerufen werden. Er hat offenbar nicht bemerkt, dass gegen die Abstimmung vom 24. September schon am 1. September, also lange vor dem Abstimmungswochenende, Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben wurde, weil der Schwyzer Regierungsrat das Abstimmungsbüchlein völlig einseitig und damit klar gesetzeswidrig gestaltet hat. Leider hatte das Verwaltungsgericht nicht den Mut, die kantonalen Abstimmungen vom 24. September auszusetzen und dem Regierungsrat endlich zu sagen, wie das Abstimmungsbüchlein gesetzeskonform gestaltet wird. Nun muss es wohl oder übel zur Aufhebung der gesetzeswidrigen Abstimmungen vom 24. September kommen. Denn viele Stimmbürger sind ohne Kenntnis der Gegenargumente blind der Empfehlung des Regierungsrates gefolgt. Der Regierungsrat erlaubt sich, je nach eigener Haltung, einmal die Gegenargumente im Abstimmungsbüchlein aufzuführen (vgl. Beitritt HSR Konkordat, Abstimmung vom 28.2.2016), oder dann aber, wenn ihm die Gegenargumente nicht passen (vgl. Abstimmung zur Steuergesetzrevision vom 25.9.2016; kantonale Abstimmungen vom 24.9.2017) diese im Abstimmungsbüchlein mit keinem Wort zu erwähnen. Das ist Willkür pur und einer Demokratie unwürdig. Reif ist eine Demokratie erst dann, wenn die Macht nicht missbraucht wird und wenn die Gesetze, welche demokratisch geschaffen worden sind (vgl. § 47 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kantonsrates: auch die Auffassungen wesentlicher Minderheiten müssen ins Abstimmungsbüchlein), auch eingehalten werden. Der Regierungsrat und mit ihm der SVP-Präsident als vermeintliche Abstimmungsgewinner gefallen sich offensichtlich im Machtmissbrauch. Dagegen ist entschieden anzutreten. Und wer behauptet, bei den kantonalen Abstimmungen vom 24.9.2017 sei das Resultat mit 56:44 klar, dürfte beim Abstimmungsresultat von 21:79 (Revision Steuergesetz mit der Flate-Rate-Tax) vor lauter Klarheit keine Worte mehr finden. In beiden Fällen hat sich der Regierungsrat gesetzeswidrig erlaubt, die Gegenmeinungen vollständig zu verheimlichen. Das muss sofort ein Ende haben.