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Überparteiliches Komitee gegen die Volksinitiative «Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank» gebildet

17. August 2016

Am 25. September 2016 ist im Kanton Schwyz über die Volksinitiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“ abzustimmen. Mit dieser Initiative würde die Schwyzer Kantonalbank verpflichtet, in jeder Ortschaft des Kantons Schwyz mit mehr als 2500 Einwohnern eine öffentliche Bankfiliale mit eigenem Personal zu betreiben.
Die Mitglieder der kantonsrätlichen Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank (KRAK) und die Mitglieder der vorberatenden Spezialkommission für die Vorberatung des Initiativbegehrens «Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank» haben ein überparteiliches Komitee gegen die Initiative gebildet. Sie werden unterstützt von Vertretern aller im Kantonsrat vertretenen Parteien und der Wirtschaft.
Eine vitale Kantonalbank ist das Rückgrat unseres Kantons Schwyz. Sie muss sich weiterhin den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen können. Wir Kantonsbürger haben ein Interesse daran, dass dies so bleibt. Deshalb ist die von den Initianten geforderte starre Regelung, in jeder Ortschaft mit mehr als 2’500 Einwohner eine öffentliche Bankfiliale mit eigenem Personal zu betreiben und damit die Initiative «Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank» abzulehnen.
Sekretariat und Koordination:
Bruno Beeler, Goldau, Kantonsrat, 041 811 88 66 , [email protected]

Gründe für die Ablehnung der Initiative

Weiterhin dichtes Filialnetz
•    Die SZKB hat im Vergleich mit anderen Kantonen ein überdurchschnittlich dichtes Netz an Filialen.
•    Die SZKB investiert weiterhin in das Filialnetz (neue Filialen in Wollerau und Altendorf).
•    Es wurden nur dort Filialen geschlossen, wo in der Nähe andere SZKB-Filialen vorhanden sind.
Veränderte Kundenbedürfnisse und weniger Schaltertransaktionen
•    Schaltertransaktionen sind rückläufig
•    individuelle und persönliche Beratung bei komplexen Bankgeschäften
•    elektronische Kanäle werden immer gefragter
Kompetenz und Verantwortung liegt beim Bankrat
•   Gesetzgeber hat SZKB bewusst mit weitreichender Autonomie ausgestattet
•    operative Belange liegen in der Kompetenz und Verantwortung der dafür zuständigen Organe
•    für die Errichtung und Aufhebung von Filialen ist der Bankrat zuständig
•    SZKB soll Filialnetz den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen können; dieser Aspekt ist stärker zu gewichten als das Anliegen der Initiative das Filialnetz nach einer Mindestzahl von Einwohnern in Ortschaften des Kantons Schwyz festzulegen.
•    unternehmerischer Handlungsspielraum hat eine zentrale Bedeutung
Kostenfolgen
•    höhere Kosten
•    Schmälerung des Gewinnpotenzials der SZKB

 

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