Unnötige Belastung der Ärmsten Schwyzer
1. Februar 2018
Für Einwohnerinnen und Einwohner mit bescheidenem Einkommen gibt es auch im Kanton Schwyz die Prämienverbilligung um die Last der hohen Krankenkassen-prämien zu lindern. Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe erhalten heute schon die volle Prämienverbilligung und sind von der Abstimmungsvorlage nicht betroffen.
Die monatliche Prämie der Krankenkasse belastet heute ein normales Haushalts-budget für Alleinstehende und Familien übermässig. So schlägt eine jährliche durchschnittliche Krankenkassenprämie für eine Familie mit zwei Kindern, mit sage und schreibe rund Fr. 11’000 zu buche. Franchisen und Selbstbehalte sind noch nicht gerechnet. Die Politiker in Bundesbern versuchen schon seit Jahren die Prämien zu plafonieren, leider bis jetzt ohne Erfolg und die Prämien steigen jährlich munter weiter.
Was heisst das nun für die Betroffenen. Günstige Grundversicherung suchen und mit der neuen Gesetzgebung selber mehr an die Prämie bezahlen. Aber wer jetzt schon nicht weiss, wie er alle Rechnungen bezahlen soll, kann nicht einfach monatlich nochmals Fr. 50 oder Fr. 100 an die Krankenkasse mehr bezahlen. Auch nicht zu vergessen ist, dass die Krankenkassenselbstbehalte und Franchisen ja auch noch zu bezahlen sind.
Nur wegen wenigen Bürgern, die die Lücken der Prämienverbilligung ausnützen, müssen nicht alle in bescheidenen Verhältnissen dafür die Rechnung übernehmen.
Der Sparhebel im Kanton Schwyz wird mit dieser Vorlage definitiv am falschen Ort angesetzt.
Darum stimme ich überzeugt nein zu der vorliegenden Gesetzesanpassung der Prämienverbilligung. Damit bekommt der Regierungsrat des Kantons Schwyz und der Kantonsrat die Gelegenheit eine ausgewogenere Lösung bei der Prämienverbilligung zugunsten der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu finden.