Versuchte Irreführung
2. September 2016
Die Befürworter der Steuergesetzrevision vom 25. September behaupten ständig, es gebe zum vorgeschlagenen proportionalen Einheitstarif (Flat Rate Tax) keine Alternative oder es gebe stattdessen eine massive generelle Erhöhung des kantonalen Steuerfusses. Das ist nichts anderes als eine versuchte Irreführung des Stimmbürgers. In Tat und Wahrheit kann der bereits bestehende Kantonstarif anpasst werden, sodass auch die hohen und sehr hohen Einkommen im Verhältnis mehr belastet werden. Das ist nämlich mit der Flat Rate Tax gerade nicht der Fall. Wer über eine Million Einkommen verfügt, würde in Schwyz oder Einsiedeln mit der Flat Rate Tax nämlich gleich viel oder gar weniger als im Jahre 2015 an Steuern bezahlen. Die mittleren Einkommen hingegen müssten im Vergleich zum Jahr 2015 (letzte Steuergesetzrevision) je nach Gemeinde zwischen 20-40 % mehr bezahlen. Das ist unfair, ungerecht und keineswegs ausgewogen. Kommt hinzu, dass mit dieser unsäglichen Flat Rate Tax ein verheirateter Steuerzahler in Schwyz mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von Fr. 150‘000 gleich viel Steuern zu bezahlen hätte wie in Altdorf im Kanton Uri. Dieser Kanton aber bezieht bekanntlich beträchtliche NFA-Gelder. Zudem sind im Kanton Uri die Wohnkosten viel tiefer. Allein dieses Beispiel zeigt, dass die Befürworter mit der geplanten Flat Rate Tax flätt auf dem Holzweg sind. Mit der Ablehnung der Steuergesetzrevision vom 25. September sorgen wir dafür, dass nicht der Mittelstand schwergewichtig das Steuerloch füllen muss, sondern dass auch die hohen und sehr hohen Einkommen mehr zur Kasse gebeten werden. Deshalb Nein zur Teilrevision des Steuergesetzes am 25. September.